• Titelbild News Schriftzug in Blautönen

Forschungszulagengesetz: neue steuerliche Förderung von FuE-Vorhaben in Unternehmen

Seit dem 1. Januar 2020 ist das Gesetz zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung (Forschungszulagengesetz – FZulG) in Kraft. Beantragt werden kann die Forschungszulage von allen Unternehmen mit Sitz und Steuerpflicht in Deutschland, die Forschung und Entwicklung betreiben. Damit gewinnt Deutschland weiter an Attraktivität als Forschungs- und Innovationsstandort.

Nach dem Forschungszulagengesetz sind zum Beispiel folgende FuE-Vorhaben förderfähig:

  • eigenbetriebliche Forschung (25 Prozent von FuE-Personalausgaben, max. 500.000 € Fördersumme pro Unternehmen im Jahr)
  • Forschungsaufträge an Dritte (Aufträge an Forschungseinrichtungen, Universitäten und andere Unternehmen; förderfähig sind 60 Prozent des Entgeltes für die Auftragsforschung)
  • Eigenleistungen eines Einzelunternehmers (ein Inhaber eines Ein-Personen-Betriebs betreibt selbst Forschung und Entwicklung; als förderfähige Aufwendungen können 40 Euro je Arbeitsstunde bei insgesamt maximal 40 Arbeitsstunden pro Woche angesetzt werden)

Die Antragstellung ist rückwirkend zum 1. Januar 2020 möglich und als zweistufiges Verfahren vorgesehen:

  • Im ersten Schritt prüft eine externe Bescheinigungsstelle, ob die FuE-Aktivitäten eines Unternehmens nach den gesetzlichen Bestimmungen auch als solche einzustufen sind. Das Ergebnis der Bescheinigungsstelle ist für das Finanzamt bindend.
  • Im zweiten Schritt wird beim Finanzamt die Forschungszulage beantragt. Das Finanzamt ermittelt die Höhe der Zulage und verrechnet diese mit der Steuerschuld des Anspruchsberechtigten. Übersteigt die Zulage die Steuerschuld, ist die Zulage sogar auszahlbar.

Mit Wirkung vom 15. Juli 2020 hat ein Konsortium aus der AiF Projekt GmbH, dem DLR Projektträger und der VDI Technologiezentrum GmbH den Zuschlag für die Einrichtung und den Betrieb einer Bescheinigungsstelle erhalten. Zukünftige Standorte für die Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) sind demnach Bonn, Berlin, Düsseldorf und Dresden.

Weitere Informationen zum Antragsverfahren sowie das offizielle Antragsformular sind auf der Webseite der BSFZ abrufbar: www.bescheinigung-forschungszulage.de