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Neue IGF-Richtlinie erschienen

Die Industrielle Gemeinschaftsforschung (IGF) wird mit der neuen Richtlinie in bewährter Weise fortgeführt, jedoch stoßen einige Änderungen auf Kritik.

Am 31. Dezember 2022 endete die Gültigkeit der bisherigen Richtlinie über die „Förderung der Industriellen Gemeinschaftsforschung“ (IGF). Dafür trat am 1. Januar 2023 die neue Förderrichtlinie „Industrielle Gemeinschaftsforschung“ in Kraft, die am 29. Dezember 2022 im Amtlichen Teil des Bundesanzeigers (BAnz AT 29.12.2022 B1) veröffentlicht wurde. Die Laufzeit der neuen Richtlinie endet jetzt zum 31. Dezember 2026.

Mit der neuen Richtlinie bleibt das IGF-Programm hinsichtlich Struktur und Inhalt weitgehend erhalten. Dazu zählt u.a. auch die exklusive Antragberechtigung für die AiF-Forschungsvereinigungen, zu denen auch die DGO zählt. Eine einschneidende Änderung bezüglich der KMU-Definition stößt bei den AiF-Mitgliedern jedoch überwiegend auf Kritik: Ursprünglich galten Mitglieder des Projektausschusses (PA) als KMU, wenn deren Jahresumsatz (einschließlich verbundener Unternehmen) nicht mehr als 125 Mio. Euro betrug. Nach neuer Richtlinie gelten jedoch nur noch jene Unternehmen als KMU, die weniger als 250 Personen beschäftigen und entweder einen Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. EUR erzielen oder sich die Jahresbilanzsumme auf höchstens 43 Mio. EUR beläuft. Diese Regelung wird zwangsläufig dazu führen, dass deutlich weniger Unternehmen für eine PA-Mitgliedschaft infrage kommen und sich damit auch die Reichweite der IGF verringert.

Die Programmadministration erfolgt bis 31.12.2023 weiterhin vollumfänglich und unverändert durch den AiF e.V. (Begutachtung, Anträge auf Förderung, kassentechnische Abwicklung etc.), ab 01.01.2024 jedoch durch einen vom BMWK beauftragten Projektträger. Laut BMWK soll die Projektträgerschaft im 1. Quartal 2023 öffentlich ausgeschrieben werden. Nach bisherigem Stand wird sich die AiF Projekt GmbH (nicht der AiF e.V.) auf die IGF-Projektträgerschaft bewerben.