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DGO-Mitgliederversammlung erstmals virtuell

Die diesjährige Mitgliederversammlung der DGO fand am 16. September 2020 coronabedingt erstmals online statt.

Nach Absage der Oberflächentage 2020, in deren Rahmen ursprünglich auch die DGO-Mitgliederversammlung stattfinden sollten, entschied sich der DGO-Vorstand zur Durchführung einer virtuellen Mitgliederversammlung. Die Rechtsgrundlage bildet Art. 2 § 5 des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der Covid-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht (sog. "Corona-Gesetz"). Dort lautet es in Absatz (2):

Abweichend von § 32 Absatz 1 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs kann der Vorstand auch ohne Ermächtigung in der Satzung Vereinsmitgliedern ermöglichen, 1. an der Mitgliederversammlung ohne Anwesenheit am Versammlungsort teilzunehmen und Mitgliederrechte im Wege der elektronischen Kommunikation auszuüben …

Die sorgfältige Vorbereitung gewährleistete einen reibungslosen Ablauf der Mitgliederversammlung, in der zudem eine Online-Abstimmungssoftware zum Einsatz kam. Gewichtete Stimmrechte stellten ebenso wenig ein Problem dar, wie die sekundenschnelle Auswertung und Anzeige der Abstimmungsergebnisse. Die Mitglieder der DGO verabschiedeten u.a. eine Satzungsänderung, die dem Vorstand in Zukunft unabhängig von gesetzlichen Sondergesetzen die Online-Durchführung von Mitgliederversammlungen als auch die Beschlussfassung im Umlaufverfahren ermöglicht.

Das Protokoll der virtuellen Mitgliederversammlung, eine Power-Point-Präsentation sowie weitere Veranstaltungsunterlagen sind für DGO-Mitglieder im Mitgliederbereich abrufbar.