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Schichtdickenmessung von dreiwertig abgeschiedenen Glanzchrombeschichtungen - Ringversuch geplant

Bei der Herstellung von Glanzchrombeschichtungen stellen viele Beschichter ihre Produktionsprozesse aktuell auf dreiwertige Verfahren um.
Die Praxis zeigt, dass die Unternehmen im Zuge dessen viele technologische Herausforderungen zu bewältigen haben, um den hohen Kundenanforderungen bzgl. dekorativer und funktioneller Schichteigenschaften gerecht zu werden.

Insbesondere die mit dem Kunden vereinbarte Mindestschichtdicke gilt als wichtiges Qualitätsmerkmal. Schichten aus dreiwertigen Verfahren werden in der Praxis jedoch selten dicker als 0,3 µm abgeschieden. Zum Vergleich: Cr-Schichten aus sechswertigen Verfahren sind mit etwa 0,6 µm deutlich dicker.

Aktuelle Erfahrungen von Branchenunternehmen zeigen, dass die ermittelten Messwerte bei dreiwertig abgeschiedenen Schichten relativ stark streuen und eine reproduzierbare Schichtdickenmessung mit den etablierten Verfahren (Coulometrie, Röntgenfluoreszenzanalyse und Lichtmikroskopie) nur sehr bedingt möglich ist. In der Praxis wird diesen Ungenauigkeiten häufig mit empirisch ermittelten Faktoren begegnet, die innerhalb der Branche jedoch sehr unterschiedlich und selten auf eine wissenschaftliche Basis zurückzuführen sind. Es wird vermutet, dass diese Streuung möglicherweise vom Elektrolytalter und einer damit einhergehenden veränderlichen Schichtzusammensetzung, von der applizierten Stromdichte oder gar vom jeweiligen Messgerättyp abhängig ist.

 

Ringversuch für 2022 in Vorbereitung

Mit einer Umfrage hat die DGO-Geschäftsstelle nun branchenweit bestehende Unterschiede bei den Methodiken zur Ermittlung der Schichtdicke von dreiwertig abgeschiedenen Glanzchrombeschichtungen erfasst. Im Rahmen der Umfrage sprachen sich zudem alle Teilnehmer für die Durchführung eines gemeinsamen Ringversuches aus, um verschiedene Abscheide- und Messverfahren vergleichend gegenüberstellen zu können. Der Ringversuch wird aktuell strukturiert und soll im laufenden Jahr umgesetzt werden. Darüber hinaus wurde durch die Umfrage der Bedarf zur Überführung dieses und weiterer Themen in Zusammenhang mit dreiwertigen Verfahren in einen Arbeitskreis festgestellt.

Weitere Auskünfte erteilt die DGO-Geschäftsstelle: d.meyer(at)dgo-online.de, Tel.: + 49 (0) 2103 - 25 56 35.