Steuerliche Förderung von FuE-Vorhaben in Unternehmen
Seit dem 01. Januar 2020 ist das Gesetz zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung (Forschungszulagengesetz - FZulG) in Kraft. Damit gewinnt Deutschland weiter an Attraktivität als Forschungs- und Innovationsstandort. Beantragt werden kann die Forschungszulage von allen Unternehmen mit Sitz und Steuerpflicht in Deutschland, die Forschung und Entwicklung betreiben. Förderfähig sind z.B.:
Die Antragstellung ist rückwirkend zum 01.01.2020 möglich und als zweistufiges Verfahren vorgesehen:
Mit Wirkung vom 15. Juli 2020 hat ein Konsortium aus der AiF Projekt GmbH, dem DLR Projektträger und der VDI Technologiezentrum GmbH den Zuschlag für die Einrichtung und den Betrieb einer Bescheinigungsstelle erhalten. Zukünftige Standorte für die Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) sind demnach Bonn, Berlin, Düsseldorf und Dresden.
Weitere Informationen zum Antragsverfahren sowie das offizielle Antragsformular sind auf der Webseite der BSFZ abrufbar: www.bescheinigung-forschungszulage.de