• Titelbild News Schriftzug in Blautönen

AiF verliert IGF-Projektträgerschaft an das DLR: Wie geht es nun weiter?

Die Projektträgerschaft des Innovationsförderprogramms IGF geht nach 69 Jahren von der AiF auf das DLR über. Dies wirft für alle Beteiligten viele Fragen auf, von denen die DGO einige schon beantworten möchte.

Die Industrielle Gemeinschaftsforschung (IGF) ist ein etabliertes Innovationsförderprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK). Mit öffentlich geförderten Forschungsvorhaben, die Institute und Hochschulen im Verbund mit Industrieunternehmen (KMU) durchführen, soll mittelständischen Unternehmen der Zugang zu technologischem Fortschritt ermöglicht werden. Ziel ist, neueste Erkenntnisse für die Weiterentwicklung von Produkten, Verfahren und Dienstleistungen sowie zu Fragen der Qualitätssicherung, des Umweltschutzes oder der Normung zu gewinnen. Das BMWK fördert IGF-Projekte im laufenden Jahr mit über 186 Mio. Euro. Nach 69 Jahren muss nun aber die AiF (Arbeitsgemeinschaft industrieller Forschungsvereinigungen „Otto von Guericke“ e.V.) die Projektträgerschaft an das DLR übergeben.

Auf die damit einhergehenden Veränderungen und offenen Fragen möchte die DGO-Geschäftsstelle nach aktuellem Kenntnisstand wie folgt eingehen:

Warum wurde der bestehende Vertrag mit der AiF gekündigt?
Der Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der AiF von 1996 war mit geltendem Vergaberecht nicht mehr vereinbar, wodurch eine Vertragskündigung vonseiten des Bundes und eine anschließende Neuausschreibung der Projektträgerschaft notwendig wurde.

Wann übernimmt der neue Projektträger die IGF-Programmadministration?
Die Projektträgerschaft des DLR hat bereits am 01. September 2023 begonnen, die Projektträgerschaft der AiF endet am 31. Dezember 2023. Innerhalb dieser viermonatigen Übergangszeit soll der Transfer vollständig abgeschlossen werden. Das Mandat des DLR reicht zunächst bis Ende 2026.

Wird die Antragstellung durch diese Übergabe beeinträchtigt?
Nein! Anträge können weiterhin und unterbrechungsfrei eingereicht werden. Die Antragstellung wird jedoch zu einem noch unbestimmten Zeitpunkt von ELANO auf andere webbasierte Tools (PT-Outline/ easy-Online) umgestellt.

Sind wesentliche Veränderungen innerhalb des IGF-Programms zu erwarten?
Nein! Das BMWK möchte die IGF in der bestehenden Form weitestgehend unverändert fortführen. Konkret für unsere Branche bedeutet dies, dass Forschungsanträge seitens der Institute wie gewohnt über die DGO eingereicht werden. Auch die Struktur der Anträge ändert sich nicht, ebenso bleibt der Anteil der Industrieunternehmen im projektbegleitenden Ausschuss unverändert. Unternehmen begleiten die Forschungsarbeiten und sichern damit ihre Praxisrelevanz. Der aktuelle Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2024 sieht jedoch eine Etatkürzung vor. (Anmerkung der DGO-Geschäftsstelle: dieser Schritt dürfte die aktuelle Situation im IGF-Wettbewerb mit der sehr hohen Punktgrenze von knapp 37 Punkten noch weiter verschärfen)

Welche Projektformen sind von dem Wechsel zum DLR betroffen?
Das DLR übernimmt die Projektträgerschaft sowohl für IGF- als auch für internationale CORNET-Vorhaben. Die Projektträgerschaft des Förderformats ZIM – Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand ist davon unberührt und verbleibt bei der AiF Projekt GmbH.

Sind wesentliche Veränderungen hinsichtlich des Gutachtersystems zu erwarten?
Nein! Das IGF-Gutachtersystem soll in der aktuellen Form fortgeführt werden. Das Begutachtungsverfahren wird zu einem noch unbestimmten Zeitpunkt lediglich in das webbasierte Tool PT-Outline übertragen. Die Mandatierung der Gutachter bleibt ebenfalls uneingeschränkt erhalten und erlischt NICHT! Alle Gutachtersitzungen (online & Präsenz) finden (unter Beteiligung des neuen Projektträgers) wie geplant statt.

Wer ist für das IGF-Programm zukünftig antragsberechtigt?
Alle ordentlichen AiF-Mitglieder (Stichtag: 31.12.2023) sind bis zum 31.12.2025 uneingeschränkt antragsberechtigt – also auch die DGO. Ab 2026 erfolgt eine leichte Öffnung des exklusiven Antragsrechts für weitere Institutionen. Antragstellende Institutionen müssen ab 2026 jedoch bestimmte Kriterien erfüllen bzw. nachweisen, die sich voraussichtlich stark an dem bisherigen AiF-Modell der industriegetragenen Forschungsvereinigungen orientieren werden.

Ist eine Mitgliedschaft der DGO beim DLR (analog zur AiF-Mitgliedschaft) künftig notwendig?
Nein! IGF-Vorhaben konnten bislang nur von Forschungsvereinigungen beantragt werden, die aktives Mitglied beim Projektträger waren (inkl. Zahlung von z.T. fünfstelligen Mitgliedsbeiträgen). Mit der nun entgeltlichen Beleihung des DLR mit der Projektträgerschaft entfällt dieses Kriterium.

 

Für weitere Fragen steht Ihnen Dr. Daniel Meyer von der DGO-Geschäftsstelle jederzeit gerne zur Verfügung: Tel: +49 2103 2556 35, E-Mail: d.meyer(at)dgo-online.de

 

Weiterführende Info:

https://projekttraeger.dlr.de/de/news/industrielle-gemeinschaftsforschung-dlr-projekttraeger-erhaelt-zuschlag