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Beantragung ZIM-Vorhaben

Die DGO verfügt über umfangreiche Expertise im Bereich der Realisierung von ZIM-Projekten. Durch unsere Unterstützung minimiert sich Ihr Aufwand bei der Antragstellung und die Bewilligungswahrscheinlichkeit steigt signifikant!

 

Ansprechpartner:

Dr. Daniel Meyer

E-Mail: d.meyer(at)dgo-online.de

Tel.: +49 (0) 2103 – 25 56 35

Das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) zielt auf eine nachhaltige Stärkung der Innovationskraft und der Wettbewerbsfähigkeit von kleinen und mittelständischen deutschen Unternehmen (KMU).

ZIM ist ein bundesweites Programm zur Förderung von Forschung und Entwicklung ohne thematische Einschränkungen (technologie- und branchenoffen). Gefördert werden Vorhaben zur Entwicklung innovativer Produkte, Verfahren oder technischer Dienstleistungen mit guten Marktchancen, die in einem einzelnen Unternehmen oder in Kooperation mit anderen Unternehmen oder Forschungseinrichtungen umgesetzt werden. Förderfähig sind z.B. Personal- und Sachkosten, Aufträge an Dritte, vorbereitende Durchführbarkeitsstudien und Leistungen zur Markeinführung.

Hier können Sie die aktuelle ZIM-Richtlinie 2020 einsehen.

ZIM-Einzelprojekt: Sie realisieren in Ihrem Unternehmen ein FuE-Vorhaben ohne weitere Kooperationspartner. Die Summe der zuwendungsfähigen Kosten beträgt max. 550.000 €. Die maximale Förderquote liegt bei 45 %.

ZIM-Kooperationsprojekt: Sie realisieren in Ihrem Unternehmen ein FuE-Vorhaben in Kooperation mit mindestens einem weiteren Unternehmen oder einer Forschungseinrichtung. Die Summe der zuwendungsfähigen Kosten je Teilprojekt beträgt maximal 450.000 €. Die maximale Förderquote liegt bei 55 %. Durch die Mitwirkung eines ausländischen Kooperationspartners erhöht sich die maximale Förderquote auf 60 %.

ZIM-Durchführbarkeitsstudie: Die Prüfung der Durchführbarkeit von Einzel- oder Kooperationsprojekten kann im Vorfeld durch eine bezuschusste Studie ergänzt werden. Die Summe der zuwendungsfähigen Kosten beträgt max. 200.000 €. Die maximale Förderquote liegt bei 70 %.

Die FuE-Projektförderung erfolgt als nicht-rückzahlbarer Zuschuss. Die für Ihr Unternehmen geltende Fördersätze entnehmen Sie anliegender Tabelle.