Der anfragende Beschichter berichtete über Schwierigkeiten, die Haftfestigkeit der Lackschicht mittels Gitterschnittprüfung nach DIN EN ISO 2409 reproduzierbar nachzuweisen. Obwohl im praktischen Einsatz keine Haftungsprobleme auftreten, führen die unbefriedigenden Prüfergebnisse regelmäßig zu Beanstandungen durch Kunden.
In der Diskussion wurde deutlich, dass die Gitterschnittprüfung für ZnNi-Schichtsysteme nur bedingt geeignet ist. Die hohen beim Test auftretenden Kräfte erzeugen Eigenspannungen, die zum Abplatzen des gesamten Schichtsystems führen können. Während reine Zinkschichten aufgrund ihrer höheren Duktilität stabiler reagieren, sind ZnNi-Schichten empfindlicher gegenüber dieser mechanischen Belastung. Hinzu kommt, dass die Oberflächenrauheit von Gussbauteilen die Prüfergebnisse zusätzlich verfälscht.
Mehrere Teilnehmende wiesen darauf hin, dass laut Norm zwar das Substrat angeritzt werden müsse, in diesem Fall jedoch die ZnNi-Schicht als Substrat definiert werden sollte. Alternativ wurden eine Sonderfreigabe durch den OEM, eine Anpassung der ISO-Norm oder der Verweis auf andere Prüfverfahren wie die ISO 4624 vorgeschlagen.
Abschließend wurde angeregt, die Thematik durch eine unabhängige Untersuchung validieren zu lassen oder eine fachliche Stellungnahme durch eine neutrale Institution einzuholen. Die Diskussion verdeutlichte, dass eine differenziertere Bewertung der Haftfestigkeit von ZnNi-beschichteten Systemen erforderlich ist, um praxisnahe und reproduzierbare Prüfergebnisse zu erzielen.
Die nächste Sitzung des AK ZnNi findet am 26. Februar 2026 bei MadDermid Enthone in Gütersloh statt.