Mit Blick auf die Bedürfnisse der Mitgliedsunternehmen hat sich die DGO neben der vorwettbewerblich geprägten Industriellen Gemeinschaftsforschung (IGF) nun verstärkt dem anwendungsnahen Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) des BMWK zugewandt.
Für interessierte Unternehmen bietet die DGO-Geschäftsstelle umfassende Unterstützung bei der Konzeption und inhaltlichen Ausarbeitung von ZIM-Förderanträgen sowie bei allen administrativen Belangen vor und nach Bewilligung Ihres ZIM-Projekts. Unternehmen profitieren dabei von attraktiven Förderquoten bis zu 55 Prozent, einer Steigerung der Bewilligungschancen sowie von einer Entlastung der Mitarbeiter im Tagesgeschäft.
Die DGO verfügt über umfangreiche Expertise im Bereich der Realisierung von ZIM-Projekten. Durch unsere Unterstützung minimiert sich der firmeninterne Aufwand bei der Antragstellung und die Bewilligungswahrscheinlichkeit steigt signifikant!
Das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) zielt auf eine nachhaltige Stärkung der Innovationskraft und der Wettbewerbsfähigkeit von kleinen und mittelständischen deutschen Unternehmen (KMU).
ZIM ist ein bundesweites Programm zur Förderung von Forschung und Entwicklung ohne thematische Einschränkungen (technologie- und branchenoffen). Gefördert werden Vorhaben zur Entwicklung innovativer Produkte, Verfahren oder technischer Dienstleistungen mit guten Marktchancen, die in einem einzelnen Unternehmen oder in Kooperation mit anderen Unternehmen oder Forschungseinrichtungen umgesetzt werden. Förderfähig sind z.B. Personal- und Sachkosten, Aufträge an Dritte, vorbereitende Durchführbarkeitsstudien und Leistungen zur Markeinführung.
ZIM unterstützt anwendungsnahe Projekte mit Fokus auf experimenteller Entwicklung und ist für Unternehmen insbesondere durch den niedrigschwelligen Ansatz hinsichtlich Innovationshöhe und Projektgröße sehr interessant. Die finanziellen Risiken auf dem Weg von einer ersten Idee bis hin zur erfolgreichen Vermarktung eines neuen Produkts oder Prozesses lassen sich so deutlich minimieren.
Hier können Sie die aktuelle ZIM-Richtlinie 2020 einsehen.
ZIM-Einzelprojekt: Sie realisieren in Ihrem Unternehmen ein FuE-Vorhaben ohne weitere Kooperationspartner. Die Summe der zuwendungsfähigen Kosten beträgt max. 550.000,00 €. Die maximale Förderquote liegt bei 45%.
ZIM-Kooperationsprojekt: Sie realisieren in Ihrem Unternehmen ein FuE-Vorhaben in Kooperation mit mindestens einem weiteren Unternehmen oder einer Forschungseinrichtung. Die Summe der zuwendungsfähigen Kosten je Teilprojekt beträgt maximal 450.000,00 €. Die maximale Förderquote liegt bei 55%. Durch die Mitwirkung eines ausländischen Kooperationspartners erhöht sich die maximale Förderquote auf 60%.
ZIM-Durchführbarkeitsstudie: Die Prüfung der Durchführbarkeit von Einzel- oder Kooperationsprojekten kann im Vorfeld durch eine bezuschusste Studie ergänzt werden. Die Summe der zuwendungsfähigen Kosten beträgt max. 200.000,00 €. Die maximale Förderquote liegt bei 70%.
Mit einem jährlichen Fördervolumen von mittlerweile rund fünfhundertfünfzig Millionen Euro ist das ZIM eine tragende Säule der deutschen Innovationspolitik. Die FuE-Projektförderung erfolgt als nicht-rückzahlbarer Zuschuss. Die für Ihr Unternehmen geltende Fördersätze entnehmen Sie anliegender Tabelle.
Dr. Daniel Meyer
E-Mail: d.meyer(at)dgo-online.de
Tel.: +49 (0) 2103 – 25 56 35