Kandidaten für eine Ehrenmitgliedschaft müssen u.a. folgende Kriterien erfüllen:
- Kandidaten weisen eine mindestens 5-jährige DGO-Mitgliedschaft auf.
- Sie zeichnen sich durch persönliches Engagement aus, das weit über das zumutbare Maß der normalen ehrenamtlichen Tätigkeit hinausgeht und/oder für die DGO von außerordentlicher Bedeutung ist (z.B. Existenzsicherung der DGO oder Tätigkeiten, die das Image und die Bedeutung der DGO entscheidend geprägt haben) und/oder haben die DGO mit einer ungewöhnlich hohen und bedeutsamen persönlichen Sachspende bedacht (kein Geld oder Sponsoring).
- Ausnahme: Personen des öffentlichen Rechts oder der Politik, die sich maßgeblich um die DGO verdient gemacht haben. In diesem Falle müssen die Personen keine DGO-Mitglieder sein.
Wer kann kein Ehrenmitglied werden?
Angestellte der DGO oder in abhängigem Beschäftigungsverhältnis stehende Personen können kein Ehrenmitglied werden. Auch sollten Mitglieder des Vorstands während der Amtszeit nicht zu Ehrenmitgliedern ernannt werden.
Die Ehrenmitgliedschaft muss schriftlich begründet werden. Ein entsprechender Vorschlag kann durch jedes DGO-Mitglied eingebracht werden. Die Ehrenmitgliedschaft wird durch den Vorstand vergeben.